Mietpreisbremse geht an den Start
Die Bundesländer können seit 1. Juni auf die sogenannte Mietpreisbremse treten, um sprunghafte Mieterhöhungen zu vermeiden. Ebenfalls seit Montag gilt, dass derjenige den Wohnungsmakler bezahlt, der ihn bestellt hat – in den meisten Fällen also der Vermieter.