Nachtragshaushalt ist richtig – Bei 110 Millionen Euro Mehrausgaben muss der Haushaltsgesetzgeberzustimmen

erben_160x120Der Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute angekündigt einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2011 vorzulegen. Er begründet dies mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 110 Millionen Euro.

Dabei handelt es sich um 30 Millionen für die von Wasserschäden betroffenen Kommunen, um 30 Millionen für Kommunen, die sich in der Gemeindegebietsreform zusammengeschlossen hatten und um höhere Kosten für die Zahlung von Sonderrenten aus DDR-Zeiten. Hier hatte sich der Bund um 50 Millionen zu Ungunsten Sachen-Anhalts verrechnet.

Dazu erklärt Rüdiger Erben, stellv. Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Es ist völlig richtig vom Finanzminister, hier einen Nachtragshaushalt einzubringen. 110 Millionen Euro sind keine Summe, die man nebenbei im Haushaltsvollzug verplanen kann. Das ist eine Größenordnung, der der Landtag als Haushaltsgesetzgeber zustimmen muss.

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