„Niemand muss Geld zurückbezahlen“

Das Betreuungsgeld-Gesetz ist verfassungswidrig. Auf das Urteil folgten Unsicherheit und die Frage: Erhalten Eltern, die bisher das Betreuungsgeld erhalten haben, weiterhin diese Leistung? Familienministerin Manuela Schwesig stellt nun noch einmal klar: „Die Auszahlungen laufen ganz normal weiter.“ Es müsse auch niemand erhaltenes Betreuungsgeld zurückzahlen.

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